Konten und Leistungen

Welche Rückzugsbedingungen gelten für mein Freizügigkeitskonto?

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Beispiel 1: Sie haben das ordentliche AHV-Rentenalter erreicht (bzw. frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters).
- Ausweisdokument
- Nicht verheiratete Personen: Original des Personenstandsausweises (nicht älter als ein Monat)
- Verheiratete Personen: Familienausweis und Ausweisdokument des Ehegatten/der Ehegattin

Beispiel 2: Sie beziehen eine ganze Invalidenrente der IV (Invaliditätsgrad ≥ 70 %) und das Invaliditätsrisiko ist nicht versichert.
- Ausweisdokument
- Original der Bescheinigung der IV (nicht älter als drei Monate)
- Nicht verheiratete Personen: Original des Personenstandsausweises (nicht älter als ein Monat)
- Verheiratete Personen: Familienausweis und Ausweisdokument des Ehegatten/der Ehegattin

Beispiel 3: Überweisung des Kapitals an eine andere Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule
- Ausweisdokument
- Nachweis der Vorsorgeeinrichtung, dass ein entsprechendes Konto eröffnet wurde

Beispiel 4: Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (nur während des ersten Jahres des Anschlusses an eine AHV-Ausgleichskasse)
- Ausweisdokument
- Nicht verheiratete Personen: Original des Personenstandsausweises (nicht älter als ein Monat)
- Verheiratete Personen: Familienausweis und Ausweisdokument des Ehegatten/der Ehegattin
- Original der Bescheinigung über den Anschluss als Selbstständiger an eine AHV-Ausgleichskasse (nicht älter als drei Monate)
- Handelsregisterauszug
- Zwischenbilanz oder irgendein anderes Dokument, das die berufliche Tätigkeit belegt

Beispiel 5: Endgültiges Verlassen der Schweiz (vorbehaltlich Art. 25 f. FZG)
- Ausweisdokument
- Nicht verheiratete Personen: Original des Personenstandsausweises (nicht älter als ein Monat)
- Verheiratete Personen: Familienausweis und Ausweisdokument des Ehegatten/der Ehegattin
- Original der Ausreisebestätigung der Einwohnerkontrolle (nicht älter als drei Monate)
- Original der Wohnsitzbescheinigung (oder Meldebescheinigung des Schweizer Konsulats) und Nachweis einer dauerhaften Beschäftigung im Ausland (nicht älter als 3 Monate; nur für Schweizer Kunden oder Inhaber eines Ausweises C).
- Falls keine berufliche Tätigkeit: Original einer eidesstattlichen Erklärung (nur für Schweizer Kunden oder Inhaber eines Ausweises C).

Beispiel 6: Kauf von Wohneigentum oder von Anteilscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft, Amortisation eines Hypothekar-, Renovations- oder Baukredits.
- Ausweisdokument
- Nicht verheiratete Personen: Original des Personenstandsausweises (nicht älter als ein Monat)
- Verheiratete Personen: Familienausweis und Ausweisdokument des Ehegatten/der Ehegattin
- Bescheinigung des Notars oder der Bank über die Verwendung der Mittel (Eigenkapital oder Hypothekar-, Renovations- oder Baukredit)
- Bei Kauf: Kopie des Entwurfs des Kaufvertrags
- Bei Hypothekar-, Renovations- oder Baukrediten: in der Schweiz Grundbuchauszug, in Frankreich Eigentumsnachweis («Relevé de propriété»), nicht älter als drei Monate, und Kopie des Kaufvertrags.
Weitere Unterlagen werden Ihnen von der Bank zur Ergänzung übermittelt.

Beispiel 7: Tod des Vorsorgenehmers
- Ausweisdokument
- Kopie der Todesurkunde und des Erbscheins
- Kopie der Zivilstandsurkunden aller Anspruchsberechtigten